Ergotherapie ist eine Behandlungsmethode, die auf Verordnung des behandelnden

Hausarztes bzw. Facharztes erfolgt.

Jeder Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, ist gesetzlich verpflichtet eine Zuzahlung

von 10 % der Gesamtkosten zu leisten zzgl. der Rezeptgebühr von 10 €, es sei denn,

es liegt eine Befreiung vor.

 

Für den Beginn bzw. die Unterbrechung von ergotherapeutischen Behandlungen

haben die Verbände der Krankenkassen und Heilmittelerbringern Zeiträume

festgelegt, die die Gültigkeit der Verordnung begrenzen.

Sofern der Arzt keine Angabe zum spätesten Behandlungstermin macht, soll die

Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie innerhalb von 14 Tagen nach

Ausstellungsdatum begonnen werden, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Wird die Behandlung, ohne Grund, länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die

Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie Krankheit

oder Urlaub von Patient oder Therapeut.

 

Sie vereinbaren einen Termin bei uns. Die Behandlung findet termingerecht und ohne lange Wartezeiten bei uns in der Praxis oder als Hausbesuch statt.

 

 

Wir sind für alle Kassen zugelassen.

 

 

Sehr gerne beantworten wir auch Ihre Fragen, die mit einer Verordnung 

von Ergotherapie zusammenhängen.